Rückruf anfordern

Besprechen wir Ihr Anliegen gemeinsam! Hinterlassen Sie uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer und unser Kundendienst ruft Sie so schnell wie möglich zurück.

Bitte beachten Sie, dass dieser Service nur während unserer Arbeitszeit von 09:00 bis 21:00 Uhr verfügbar ist. Wenn Sie uns nach 21:00 Uhr kontaktieren, rufen wir Sie am nächsten Werktag zurück.

Jedes Lächeln ist einzigartig und besonders. Bei Dentum begrüßen, schätzen und pflegen wir jedes davon.

Dijana Penava DENTAL SALES UND MARKETING MANAGER

Danke.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse. Wir werden uns in den nächsten 30 Minuten bei Ihnen melden.

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Patientenrechte

Um ein langanhaltendes Verhältnis zueinander aufzubauen, haben wir die Richtlinien für Patientenrechte aufgelistet. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihren Rechten als Patient vertraut sind.

Patient policy image

Unsere Vorgehensweise und Ihre Rechte

Dentum legt außerordentliche Bedeutung auf eine effiziente Kommunikation mit unseren Patienten. Unsere Berater werden Ihnen bis ins kleinste Detail alle Behandlungsoptionen für Sie erläutern. Informationsbroschüren mit allen von Dentum angebotenen Verfahren und Dienstleistungen sind zugänglich in den Patientenbereichen und auf Anfrage beim Personal. Wenn Sie möchten, können diese Broschüren vor Ihrer Ankunft an Ihre Hausadresse verschickt werden.

Patienteneinverständnis

Jeder Patient hat das Recht, seine eigenen Entscheidungen bezüglich der Zahnbehandlungen zu treffen. Um Entscheidungen treffen zu können, ist der Patient dazu berechtigt, vollständige Informationen über die Behandlungsmöglichkeiten, die identifizierten Risiken und beabsichtigten Ergebnisse zu jedem Behandlungsverfahren zu erhalten. Das Einverständnis kann in schriftlicher, verbaler oder nichtverbaler Form erfolgen, je nach der Anforderung zum Einverständnis. Wenn Sie denken, dass Sie nicht ausreichend Informationen bezüglich Ihrer Behandlung oder Ihres Verfahrens erhalten haben, sprechen Sie darüber bitte mit einem Teammitglied, bevor Ihr Verfahren stattfindet.

Vertraulichkeitsrichtlinie

Die dentale Patientenkarteikarte ist eine Sammlung sensibler personenbezogener Patientendaten, die erstellt wird, um Zahnärzten und anderen dentalen Gesundheitsdienstleistern die Anbietung von Zahnbehandlungen, einer kontinuierlichen Versorgung und die Wahrung eines optimalen Versorgungsstandards zu ermöglichen. Die vom Zahnarzt erstellte originale dentale Patientenkarteikarte ist rechtliches Eigentum des Zahnarztes. Die Patienten haben einen rechtlichen Anspruch auf Einsicht und Kopieren ihrer Karteikarte und auf die Kontrolle der Verwendung und Verbreitung der in ihrer Karteikarte enthaltenen Informationen. Die Zahnärzte fordern von den Patienten, vollständige, genaue und vertrauliche Einzelheiten zur Gesundheit zu geben, um jenen eine sichere und effiziente Behandlung anbieten zu können. Deshalb verpflichtet der Besitz der originalen dentalen Patientenkarteikarte zur Sicherheit und Vertraulichkeit der darin enthaltenen Informationen, welche nur mit der Erlaubnis des Patienten verbreitet werden dürfen, ausgenommen wenn es kraft Gesetzes verlangt wird. Die Patienten haben das Recht auf die Offenlegungskontrolle ihrer dentalen Patientenkarteikarte gegenüber anderen. Über die Veröffentlichung von Informationen muss informiert werden; die Veröffentlichung muss spezifisch und einmalig sein; sie muss dem Patienten die Möglichkeit gestatten, die beantragte und zu veröffentlichende Information vor der Weitergabe zu prüfen und die vorherige Einverständnis zu widerrufen; sie darf nicht zu irgendeinem anderen Zweck als zu dem primär und spezifisch beantragten Zweck verwendet werden; und sie muss vom Patienten, vorzugsweise schriftlich, genehmigt werden. Die Patienten sind dazu berechtigt, zahnärztliche Versorgung im vertraulichen Rahmen ohne die Einmischung Dritter zu erhalten. Die Veröffentlichung von patientenbezogenen Informationen an Dritte muss die Grundsätze der Vertraulichkeit und Patientenrechte befolgen mit der Absicht, dem Patienten die Prüfung jeglicher Vorteile Dritter zu ermöglichen, zu denen sie berechtigt sind. Die Patienten sind vielleicht nicht der Information bewusst, auf die Dritte unter breit gefassten Einverständnissen Zugriff zur Veröffentlichung dentaler Patientenkarteikarten haben sowie des Umfangs dieser Information, die Bedürfnisse Dritter zur Determinierung der Vorteile überschreiten kann. Es ist die Verantwortung der Zahnärzte und anderer dentaler Gesundheitsdienstleister, die Vertraulichkeit und Privatsphäre ihrer Patienten zu schützen. Wenn Dritte die Erlaubnis des Patienten zur Nutzung der Informationen aus der dentalen Patientenkarteikarte für Finanzprüfungen eingeholt haben, müssen alle Informationen bezüglich der Identität des Patienten sowie unverbundene Informationen (z. B. Gesundheitsvorgeschichte, personenbezogene Daten) vorher aus der Karteikarte entfernt werden. Dritten ist es nicht gestattet, Zugriff auf dentale Patientenkarteikarten zu fordern (einschließlich Finanzunterlagen), ausgenommen mit einem spezifischen schriftlichen Einverständnis des Patienten, aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder durch einen Gerichtsbeschluss.

Besondere Anforderungen

Wir sind bewusst, dass jeder individuelle Umstände und Bedürfnisse hat, und dies dient als Planungsgrundlage für Ihre Versorgung. Bitte machen Sie das Personal aufmerksam auf jegliche besonderen Anforderungen, die Sie haben könnten.

Notfallbetreuung

In selten vorkommenden Notfällen können wir Ihnen versichern, dass unser Notfallteam in vollständiger Bereitschaft und kompetent für die Lebenserhaltung ist. Wir unterziehen unser Team regelmäßigen Tests in Form von Notfallszenarios, damit es im Bereich der Notfallversorgung ständig befähigt bleibt.

Haftpflichtversicherung

Dentum verfügt über eine vollständige Berufshaftpflichtversicherung, welche Schäden gegenüber dem Patienten deckt, die durch Nichterfüllung, unsachgemäße Erfüllung oder verspätete Erfüllung der Verpflichtungen seitens der Zahnärzte erfolgt sind, und zwar ausschließlich während der Ausführung von Handlungen im Rahmen der Dentalmedizin. Ein Zahnarzt (Doktor der Dentalmedizin) ist ein Gesundheitspflegefachmann mit einem abgeschlossenen Studium der Dentalmedizin, der im Zahnärzteregister der Kroatischen Kammer für Dentalmedizin eingetragen ist und dem die Berufskammer eine Lizenz erteilt hat. Unsere Versicherungspolizze umfasst zudem jegliche Haftung der Zahnärzte für Schäden entstanden im Rahmen der Berufsaktivitäten, welche die beschädigte Person als direkte Konsequenz des Besitzes oder der Verwendung der medizinischen Ausstattung erleidet. Die Versicherung deckt außerdem Haftungen entstanden als Ergebnis von Teamaktivitäten (z. B. während eines Verfahrens, an dem ein Team von mehreren Zahnärzten teilnimmt). Die Deckungshöhe der Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich je Ereignis auf bis zu 150,00 EUR je Zahnarzt und mit einem gesamten Jahreslimit von 300,000 EUR je Zahnarzt.