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In den letzten Jahren hat die Popularität des Zahntourismus zugenommen. Zahntourismus ist eine Reise ins Ausland, um zahnärztliche Eingriffe durchzuführen. Die häufigsten Gründe, warum sich Patienten für den Eingriff außerhalb ihres Landes entscheiden, sind der Preis und die Wartezeit für den Eingriff. In einigen Ländern gibt es sehr lange Wartelisten für Leistungen, die von der Grundversicherung übernommen werden, während Privatkliniken sehr oft eine zu teure Wahl sind und für eine große Anzahl von Patienten einen Luxus darstellen.
In seinem Geschäft ist Dentum auf zahlreiche Anfragen im Zusammenhang mit ausländischen Versicherungen und zahnärztlichen Eingriffen gestoßen, die sie abdecken. Gemäß der EU-Richtlinie (Richtlinie 2011/24/EU) haben alle Bürger der Europäischen Union, die in ihrem Land eine Grundkrankenversicherung haben, das Recht, ins Ausland zu gehen und eine Entschädigung für die Kosten ihrer Versicherung zu erhalten. Nach dieser Richtlinie kann jeder EU-Mitgliedstaat sein eigenes Kostenerstattungssystem einrichten, so dass die Richtlinie fakultativ ist. Dementsprechend variieren die Möglichkeiten der Rückerstattung von Auslandsausgaben von Land zu Land.
In den meisten Fällen hat ein Patient, wenn er sich für einen Eingriff im Ausland entscheidet, zwei Möglichkeiten, eine Rückerstattung zu beantragen. Auf der Grundlage des Angebots, das er auf der Grundlage von Orthopan oder nach der ersten Untersuchung erhalten hat, kann er vorab Informationen erhalten, in welcher Höhe er Kostenerstattung erhält. Gleichzeitig sollte der Patient alle erforderlichen Unterlagen wie Röntgenbilder, Daten über die Klinik und den Zahnarzt, mit denen der Eingriff durchgeführt werden soll, und die Berechnung der Kosten des Eingriffs einreichen. Im zweiten Fall kann er die Kostenerstattung auch nach Durchführung des Eingriffs und gleichem Verfahren beantragen, mit der Ausnahme, dass der Patient erst nach seiner Rückkehr in sein Land Informationen über den Prozentsatz der Kostenerstattung erhält.
Eine große Anzahl von Dentum-Patienten kommt aus Österreich und Deutschland und unsere Praxis ist mit den Versicherungsabläufen dieser Länder bestens vertraut. Meistens ist es die AOK-Versicherung, die in einigen Fällen bis zu 70% der zahnärztlichen Eingriffe abdeckt. Um Anspruch auf Rückerstattung zu haben, reicht der Patient das Heil-und-Kostenplan-Formular ein, das wir in Dentum ausfüllen und dem ein Therapieplan beigefügt ist. Angebot in deutscher Sprache. Nach Ablauf einer gewissen Zeit erhält der Patient Informationen über Eingriffe, die von der Versicherung übernommen werden können, und entscheidet sich für den Beginn der Therapie. Aufgrund der Regulierung des deutschen und österreichischen Krankenversicherungssystems ist es äußerst wichtig, das Protokoll zu befolgen und deren Regeln einzuhalten, damit der Patient eine Rückerstattung erhält.
Primjer formulara
Dentum als anerkannte Klinik in Kroatien und Europa geht äußerst gewissenhaft und verantwortungsbewusst an versicherungspflichtige Verfahren heran. Durch jahrelange Arbeit hat unsere Klinik große Erfahrungen und zahlreiche zufriedene Patienten gesammelt.
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